Weiterbildungscheck
Als Arbeitgeber/in und Selbständige/r mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen können Sie ab sofort bei der SAB einen Antrag auf Förderung einer betrieblichen Weiterbildung stellen. Förderfähig ist die Weiterbildung dann, wenn sie im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Erschließung neuer Märkte steht bzw. dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Höherqualifizierung von Arbeitskräften dient. Dazu zählen auch meine Englischkurse, die ich als Einzelunterricht oder für Kleingruppen anbiete.
Die Förderhöhe liegt bei 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Weiterbildungskosten zzgl. Prüfungsgebühren) bzw. sogar bei 70% für Geringqualifizierte ohne Berufsabschluss, Ältere ab 50 Jahre und Azubis, wenn alle Teilnehmer der Weiterbildungsmaßnahme des Antragstellers dieser Zielgruppe angehören. Als Förderzeitraum sind die Jahre 2014 bis 2020 festgelegt. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Nach Antragstellung kann es bis zu 8 Wochen dauern, bis Ihnen der Zuwendungsbescheid zugeht. Erst dann können wir mit der Durchführung der Weiterbildung starten.
Haben Sie Interesse und Fragen dazu? Ich helfe Ihnen gerne bei Ihrem Förderprojekt und unterstütze Sie von der Antragstellung bis zum Abschlussbericht. Hier finden Sie nähere Informationen: https://www.sab.sachsen.de/unternehmen/f%C3%B6rderprogramme/weiterbildungsscheck-betrieblich.jsp?topicID=73025
Ich freue mich, wenn ich Sie und Ihre Mitarbeiter dank dieser Förderung noch besser auf den internationalen Markt vorbereiten kann.